Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 23.01.2007 – 4 A 1005.07
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:230107B4A1005.07.0
Tenor
1. Das Verfahren wird eingestellt.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15 000 € festgesetzt.
Gründe
Randnummer 1
Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 14. November 2006 - bei Gericht eingegangen am 17. Januar 2007 - zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 4 A 1005.07 entschieden?“