Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 02.02.2006 – 4 A 1003.06

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2006:020206B4A1003.06.0

Tenor

1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Die Klägerin trägt auf der Grundlage eines Gesamtstreitwertes in Höhe von 21 330 000 € zu ein Eintausendvierhundertzweiundzwanzigstel die bis zur Rücknahme der Klage entstandenen Verfahrenskosten.

Gründe

Randnummer 1

Die Klägerin hat in dem Verfahren BVerwG 4 A 1010.05 (vormals BVerwG 4 A 1014.04 ) die Klage mit Schriftsatz vom 20. Januar 2006 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

Randnummer 2

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO.

Randnummer 3

Die Quotelung ergibt sich aus der Gesamtzahl von eintausendvierhundertzweiundzwanzig Klägern bzw. klagenden Rechtsgemeinschaften in dem Verfahren BVerwG 4 A 1010.05 (vormals BVerwG 4 A 1014.04 ) zum Zeitpunkt des Eingangs der Klagerücknahme beim Bundesverwaltungsgericht.

Randnummer 4

Die anteilige Kostenlast ist für die zurückgenommene Klage in diesem Verfahren auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Klagerücknahme in dem Verfahren BVerwG 4 A 1010.05 (vormals BVerwG 4 A 1014.04 ) bestehenden Anzahl der Kläger bzw. Rechtsgemeinschaften, für die jeweils ein Streitwert in Höhe von 15 000 € vorläufig festgesetzt wurde, zu berechnen (vgl. § 63 Abs. 2 GKG).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 4 A 1003.06 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten