Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 13.07.2018 – 3 B 6/17 (3 C 12/18)
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2018:130718B3B6.17.0
Gründe
Die Sache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Das angestrebte Revisionsverfahren wird dem Senat Gelegenheit geben, unter anderem die Frage zu klären, ob für das Planfeststellungsverfahren zur Änderung von für den Eisenbahnverkehr gewidmeten Betriebsanlagen die §§ 18 ff. AEG zur Anwendung kommen, wenn das Vorhaben der Verlängerung einer Straßenbahnlinie dient, dort aber zugleich in geringem Umfang weiterhin Güterverkehr stattfinden soll.
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