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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 08.12.2010 – 3 B 36/10, 3 B 36/10 (3 C 38/10)

Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Verlängerung der Ausschlussfrist; Revisionszulassung
Spruchkörper
3. Senat
Normenkette
§ 349 Abs 5 S 4 Halbs 1 LAG, § 349 Abs 5 S 4 Halbs 2 LAG, § 349 Abs 5 S 5 LAG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, im Anschluss an sein Urteil vom 30. April 2008 - BVerwG 3 C 17.07 - (Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 15) abschließend zu klären, ob die vierjährige Frist nach § 349 Abs. 5 Satz 4 Halbs. 1 LAG durch Unterbrechungen über die in Halbs. 2 der Vorschrift genannten zehn Jahre hinaus erstreckt werden kann.

Randnummer 2

Die Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 3 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 349 LAG

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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