Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 08.12.2010 – 3 B 36/10, 3 B 36/10 (3 C 38/10)
- Spruchkörper
- 3. Senat
- Normenkette
- § 349 Abs 5 S 4 Halbs 1 LAG, § 349 Abs 5 S 4 Halbs 2 LAG, § 349 Abs 5 S 5 LAG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Gründe
Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, im Anschluss an sein Urteil vom 30. April 2008 - BVerwG 3 C 17.07 - (Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 15) abschließend zu klären, ob die vierjährige Frist nach § 349 Abs. 5 Satz 4 Halbs. 1 LAG durch Unterbrechungen über die in Halbs. 2 der Vorschrift genannten zehn Jahre hinaus erstreckt werden kann.
Die Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 3 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 349 LAG
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