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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 01.07.2010 – 3 B 12/10, 3 B 12/10 (3 C 23/10)

Änderung einer Beleihung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag; Revisionszulassung zur Klärung der Anforderungen
Spruchkörper
3. Senat
Normenkette
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben zu klären, welche Anforderungen an einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu stellen sind, durch den eine Beleihung mit hoheitlichen Befugnissen dahin geändert werden soll, dass an die Stelle des bisherigen Beliehenen eine andere Person tritt.

Randnummer 2

Die Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 3 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Zitierte Vorschriften

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