Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 05.09.2007 – 3 B 12.07
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:050907B3B12.07.0
Tenor
1. Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Revision in seinem Urteil vom 16. Oktober 2006 wird aufgehoben.
2. Die Revision wird zugelassen.
3. Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
4. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren sowie für das Revisionsverfahren - insoweit vorläufig - auf 5 000 € festgesetzt.
Gründe
Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten, wie die Begriffe der „Gleichwertigkeit“ und des „Anrechnens“ im Rahmen der Anwendung des § 8 Abs. 2 des Rettungsassistengesetzes - RettAssG - auszulegen sind.
Zitierte Vorschriften
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