Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 – 2 C 32.04
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Fundstelle
- BVerwGE 124, 347
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:241105U2C32.04.0
- Normenkette
- Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 75 GG; Art. 98 Abs. 3 GG; §§ 40, 71 Abs. 1 DRiG; § 42 Abs. 2 BRRG; § 7 h Abs. 1 HRiG; § 7 i HRiG
Leitsatz
Die Regelungen gemäß § 7 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 7 i HRiG, wonach Richtern die Nebentätigkeitsgenehmigung zu versagen ist, wenn die Vergütungsgrenze von 30 v.H. eines Richtergrundgehalts der Besoldungsgruppe R 2 im Kalenderjahr überschritten wird, ist dann, wenn sie mit einer Härte- oder Billigkeitsregelung einhergeht, mit Bundesrahmenrecht (§ 71 Abs. 1 DRiG, § 42 Abs. 2 BRRG) und mit den Grundrechten gemäß Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Dezember 2003 wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Gründe
I / I
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 42 BRRG, Art. 75 GG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 2 C 32.04 entschieden?“