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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 – 2 C 32.04

Spruchkörper
2. Senat
Fundstelle
BVerwGE 124, 347
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:241105U2C32.04.0
Normenkette
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 75 GG; Art. 98 Abs. 3 GG; §§ 40, 71 Abs. 1 DRiG; § 42 Abs. 2 BRRG; § 7 h Abs. 1 HRiG; § 7 i HRiG

Leitsatz

Die Regelungen gemäß § 7 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 7 i HRiG, wonach Richtern die Nebentätigkeitsgenehmigung zu versagen ist, wenn die Vergütungsgrenze von 30 v.H. eines Richtergrundgehalts der Besoldungsgruppe R 2 im Kalenderjahr überschritten wird, ist dann, wenn sie mit einer Härte- oder Billigkeitsregelung einhergeht, mit Bundesrahmenrecht (§ 71 Abs. 1 DRiG, § 42 Abs. 2 BRRG) und mit den Grundrechten gemäß Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Dezember 2003 wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Gründe

I / I

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 42 BRRG, Art. 75 GG

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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