Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 29.06.2005 – 2 B 31.05
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:290605B2B31.05.0
Tenor
1. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 832,26 € festgesetzt.
Gründe
Die Klägerin hat die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 10. Mai 2005 mit Schriftsatz vom 10. Juni 2005 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb einzustellen.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 2 B 31.05 entschieden?“