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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 18.06.2007 – 2 A 5.06

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2007:180607B2A5.06.0

Tenor

1. Das Verfahren wird mit der Kostenregelung des Vergleichs eingestellt.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 6 811,73 € festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Das vorliegende Verfahren ist durch den in der mündlichen Verhandlung vom 24. Mai 2007 abgeschlossenen Vergleich beendet (§ 106 Satz 1 VwGO). Zur Klarstellung stellt es der Senat in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO ein.

Randnummer 2

Die Kostenregelung ergibt sich aus dem Vergleich. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 3 GKG.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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