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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 15.01.2010 – 1 B 27/09, 1 B 27/09, 1 PKH 15/09 (1 C 2/10)

Wiedererlangung eines Aufenthaltstitels nach rückwirkender Aufhebung der Einbürgerung; Revisionszulassung
Spruchkörper
1. Senat
Normenkette
§ 26 AufenthG 2004, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe liegen vor (§ 166 VwGO, §§ 114 ff., 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Randnummer 2

Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet.

Randnummer 3

Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob der einem Ausländer erteilte unbefristete Aufenthaltstitel bei dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung im Fall einer rückwirkenden Aufhebung der Einbürgerung fortgilt oder "wiederauflebt" oder sich auf einen Anspruch auf Wiedererteilung eines solchen Aufenthaltstitels (hier: Niederlassungserlaubnis) auswirkt.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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