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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 03.07.2018 – 2 BvR 780/16

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2018:rs20180703.2bvr078016
Normenkette
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Gründe

Randnummer 1

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde auf 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 RVG i.V.m. § 14 Abs. 1 RVG).

Zitierte Vorschriften

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