Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.10.2026 – 2 BvR 331/26
Kammerbeschluss: Berichtigung eines offensichtlichen Schreibversehens im Sachbericht eines Nichtannahmebeschlusses
- Spruchkörper
- 2. Senat 2. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2026:rk20261007.2bvr033126
Tenor
Die offenbare Unrichtigkeit im Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2026 wird dahingehend berichtigt, dass auf Seite 3 in Randnummer 5, Zeile 1, das Datum "20. August 2025" durch das Datum "15. Februar 2026" ersetzt wird.
Gründe
Randnummer 1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Zitierte Vorschriften
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