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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.10.2026 – 2 BvR 331/26

Kammerbeschluss: Berichtigung eines offensichtlichen Schreibversehens im Sachbericht eines Nichtannahmebeschlusses
Spruchkörper
2. Senat 2. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2026:rk20261007.2bvr033126
Normenkette
§ 90 BVerfGG, § 319 Abs. 1 ZPO

Tenor

Die offenbare Unrichtigkeit im Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2026 wird dahingehend berichtigt, dass auf Seite 3 in Randnummer 5, Zeile 1, das Datum "20. August 2025" durch das Datum "15. Februar 2026" ersetzt wird.

Gründe

Randnummer 1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Zitierte Vorschriften

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