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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 19.12.2018 – 2 BvR 328/18

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Spruchkörper
2. Senat 2. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20181219.2bvr032818
Normenkette
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) und für das Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf 5.000 € (in Worten: fünftausend Euro) festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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