Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19.12.2014 – 2 BvR 2947/14

Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl einer Zwangsmedikation in der Unterbringung - Statthaftigkeit der Beschwerde gem §§ 58 Abs 1, 64 Abs 1 S 1 FamFG
Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2014:rs20141219.2bvr294714
Normenkette
§ 90 Abs 2 BVerfGG, § 1906 Abs 1 BGB, § 58 Abs 1 FamFG, § 64 Abs 1 S 1 FamFG, § 312 Nr 1 FamFG

Gründe

Randnummer 1

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Sie ist unzulässig, weil nicht ersichtlich ist, dass die Beschwerdeführerin vor Erheben der Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsbehandlung um fachgerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht hat (§ 90 Abs. 2 BVerfGG).

Randnummer 2

Gegen die durch das Amtsgericht Regensburg erfolgte Genehmigung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 312 Nr. 1 FamFG in Verbindung mit § 1906 Abs. 1 bis 3a BGB kann die Beschwerdeführerin gemäß § 58 Abs. 1, § 64 Abs. 1 Satz 1 FamFG Beschwerde beim Amtsgericht Regensburg einlegen.

Randnummer 3

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Randnummer 4

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 1906 BGB

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerfG in 2 BvR 2947/14 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten