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Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.12.2025 – 2 BvL 23/23

Feststellung der Erledigung einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung des Landes Berlin - Erledigung nach Entscheidung im Pilotverfahren 2 BvL 20/17 ua
Spruchkörper
2. Senat 1. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2025:lk20251217.2bvl002323
Normenkette
Art 33 Abs 5 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 81a BVerfGG

Tenor

Das Verfahren hat sich erledigt.

Gründe

Randnummer 1

Mit Beschluss vom 17. September 2025 - 2 BvL 5/18 u.a. hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Besoldungsordnungen A des Landes Berlin im Zeitraum 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen für mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar erklärt (vgl. § 82 Abs. 1 i.V.m. § 79 Abs. 1, § 31 Abs. 2 Satz 1 und § 13 Nr. 11 BVerfGG). Von der Unvereinbarkeitserklärung sind die im Rubrum bezeichneten und zum Gegenstand der Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GG gemachten besoldungsrechtlichen Vorschriften des Landes Berlin, soweit sie vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018 die Besoldungsgruppe A 4 und vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2019 die Besoldungsgruppe A 5 betreffen, umfasst. Zugleich wurde dem Gesetzgeber des Landes Berlin aufgegeben, bis zum 31. März 2027 verfassungskonforme Regelungen zu treffen. Damit hat sich die Richtervorlage erledigt.

Randnummer 2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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