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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Beschluss vom 26.11.2025 – 2 BvC 12/20

Feststellung der Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - kein Anlass zur Prüfung der Senatsbesetzung bei völlig ungeeigneter Begründung der Besetzungsrüge
Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2025:cs20251126.2bvc001220
Normenkette
Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG, § 26 Abs 3 S 3 EuWG

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich erledigt.

Gründe

Randnummer 1

Der Senat sieht keinen Anlass zur Prüfung seiner ordnungsgemäßen Besetzung, weil diese im Einklang mit den zu den jeweiligen Besetzungszeitpunkten geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere den Vorgaben des Grundgesetzes steht. Das Vorbringen der Beschwerdeführerinnen zu deren vermeintlicher Unvereinbarkeit mit "europäischem Recht" ist zur Begründung eines Besetzungsmangels von vornherein ungeeignet.

Randnummer 2

Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich aus den in den Schreiben der Berichterstatterin vom 29. Oktober 2024 genannten Gründen erledigt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 26 EuWG

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