Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Beschluss vom 08.11.2022 – 2 BvC 11/20
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2022:cs20221108.2bvc001120
- Normenkette
- § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG, § 26 Abs 3 S 3 EuWG
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Randnummer 1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 28. September 2022 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 26 EuWG
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