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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 29.09.2010 – 1 BvR 2074/10

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde in steuerrechtlicher Sache erfolglos - keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG - Tenorbegründung
Spruchkörper
1. Senat 1. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100929.1bvr207410
Normenkette
Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, Art 267 AEUV

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine Verletzung von Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 GG infolge einer Verkennung der Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nicht vorliegt.

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Gründe

Randnummer 1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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