Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 29.09.2010 – 1 BvR 2074/10
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde in steuerrechtlicher Sache erfolglos - keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG - Tenorbegründung
- Spruchkörper
- 1. Senat 1. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100929.1bvr207410
- Normenkette
- Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, Art 267 AEUV
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine Verletzung von Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 GG infolge einer Verkennung der Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nicht vorliegt.
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Gründe
Randnummer 1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Zitierte Vorschriften
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerfG in 1 BvR 2074/10 entschieden?“