Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.11.2013 – 1 BvR 1623/11

Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen eine Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Spruchkörper
1. Senat 3. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20131104.1bvr162311
Normenkette
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Tenor

Die Gegenvorstellung wird zurückgewiesen.

Gründe

Randnummer 1

Die Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts im Beschluss vom 18. Juli 2013 ist zurückzuweisen, ohne dass es einer Entscheidung darüber bedarf, ob diese statthaft ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2674/10 -, juris, Rn. 17). Sie ist jedenfalls unbegründet. Die Festsetzung des Gegenstandswerts auf 25.000 € ist angesichts der objektiven Bedeutung, die einem solchen stattgebenden Beschluss im Regelfall zukommt, nicht zu beanstanden.

Randnummer 2

Die Bedeutung des selbständigen Beweisverfahrens für das anschließende Klageverfahren sowie die mehrfache Verweigerung der Rubrumsberichtigung durch das Landgericht rechtfertigt hier die vorgenommene Festsetzung.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerfG in 1 BvR 1623/11 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten