Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 19.09.2025 – 1 BvQ 50/25

Erfolgloser isolierter Eilantrag in einer hochschulrechtlichen Sache: ua mangelnde Darlegung zur Erschöpfung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - Tenorbegründung
Spruchkörper
1. Senat 3. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2025:qk20250919.1bvq005025
Normenkette
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG von dem Antragsteller nicht ausreichend dargetan sind. Unter anderem lässt seine Begründung nicht erkennen, ob die Möglichkeiten fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes ausgeschöpft wurden.

Gründe

Randnummer 1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerfG in 1 BvQ 50/25 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten