Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 19.09.2025 – 1 BvQ 50/25
Erfolgloser isolierter Eilantrag in einer hochschulrechtlichen Sache: ua mangelnde Darlegung zur Erschöpfung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - Tenorbegründung
- Spruchkörper
- 1. Senat 3. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2025:qk20250919.1bvq005025
- Normenkette
- § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG von dem Antragsteller nicht ausreichend dargetan sind. Unter anderem lässt seine Begründung nicht erkennen, ob die Möglichkeiten fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes ausgeschöpft wurden.
Gründe
Randnummer 1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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