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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 25.02.2021 – 1 BvQ 18/21

Erfolgloser Eilantrag auf Öffnung öffentlicher Saunen, Bäder, Heilbäder, Fitnessstudios und Buchhandlungen - mangelnde Antragsbegründung
Spruchkörper
1. Senat 2. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20210225.1bvq001821
Normenkette
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe

Randnummer 1

Die Antragstellerin hat nicht hinreichend dargelegt, dass eine noch einzulegende Verfassungsbeschwerde nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet wäre.

Randnummer 2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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