Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Prozesskostenhilfebeschluss vom 12.05.2026 – 1 BvL 5/21

Ablehnung eines Antrags auf PKH-Gewährung und Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der konkreten Normenkontrolle
Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2026:ls20260512.1bvl000521
Normenkette
§ 80 BVerfGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO

Tenor

Der Antrag der Kläger des Ausgangsverfahrens auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin (…) wird abgelehnt.

Gründe

Randnummer 1

Die begehrte Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin (…) ist zur sachgerechten Rechtsverfolgung im Vorlageverfahren des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen nicht erforderlich.

Randnummer 2

Im Normenkontrollverfahren ist Prozesskostenhilfe nur dann zu bewilligen, wenn entweder besondere Gründe eine Vertretung für geboten erscheinen lassen oder aber wenn von der Anhörung der Beteiligten des Ausgangsverfahrens in der mündlichen Verhandlung eine Förderung der Sachentscheidung zu erwarten ist (vgl. BVerfGE 79, 252 <253 ff.>).

Randnummer 3

Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben. Insbesondere sind Gründe, die eine Vertretung ausnahmsweise für geboten erscheinen lassen, nicht ersichtlich und wurden von den Klägern des Ausgangsverfahrens nicht vorgetragen.

Randnummer 4

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerfG in 1 BvL 5/21 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten