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Zitierfest

BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

§ 80 BVerfGG

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Sind die Voraussetzungen des Artikels 100 Abs. 1 des Grundgesetzes gegeben, so holen die Gerichte unmittelbar die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein.

(2) Die Begründung muß angeben, inwiefern von der Gültigkeit der Rechtsvorschrift die Entscheidung des Gerichts abhängig ist und mit welcher übergeordneten Rechtsnorm sie unvereinbar ist. Die Akten sind beizufügen.

(3) Der Antrag des Gerichts ist unabhängig von der Rüge der Nichtigkeit der Rechtsvorschrift durch einen Prozeßbeteiligten.

Verweise

Rechtsprechung zu § 80 BVerfGG

275 Entscheidungen zitieren § 80 BVerfGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 15.12.2015 – 2 BvL 1/12 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verpflichtet das vorlegende Gericht nicht, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen. Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist. 2. Aus Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG folgt, dass völkerrechtlichen Verträgen, soweit sie …
  • BGH, Urt. v. 20.04.2017 – III ZR 470/16 · 3. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Der Senat ist - wie für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG i.V.m. § 80 BVerfGG erforderlich - von der Verfassungswidrigkeit des § 6a Abs. 2 GewO wegen mangelnder Gesetzgebungskompetenz des Bundesgesetzgebers nicht überzeugt. 2. Die Gaststättenbehörde ist verpflichtet, den anwaltlich nicht vertretenen Antragsteller auf den Eintritt der Genehmigungsfiktion gemäß …
  • BGH, Urt. v. 05.02.2026 – III ZR 74/25 · 3. Zivilsenat

    Leitsatz: Fernunterrichtsschutzgesetz Der Senat ist nicht mit der für eine Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG, § 80 BVerfGG erforderlichen Sicherheit von der Verfassungswidrigkeit des in § 12 FernUSG statuierten Zulassungserfordernisses und der in § 7 Abs. 1 FernUSG angeordneten Nichtigkeit eines Fernunterrichtsvertrags, der von einem Veranstalter ohne entsprechende Zulassung des Fernlehrgangs …
  • BGH, Urt. v. 07.07.2016 – III ZR 28/15 · 3. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Der Senat hegt nach wie vor Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 42 Abs. 2 und 3 und § 43 Abs. 3 Satz 2 BauGB i.V.m. § 95 Abs. 2 Nr. 7 BauGB in den Fällen einer isolierten eigentumsverdrängenden Planung, kann jedoch die für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG i.V.m. § 80 BVerfGG erforderliche Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Normen nicht …
  • BVerfG, Urt. v. 17.12.2014 – 1 BvL 21/12 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Art. 3 Abs. 1 GG verleiht Steuerpflichtigen keinen Anspruch auf verfassungsrechtliche Kontrolle steuerrechtlicher Regelungen, die Dritte gleichheitswidrig begünstigen, das eigene Steuerrechtsverhältnis aber nicht betreffen. Anderes gilt jedoch, wenn Steuervergünstigungen die gleichheitsgerechte Belastung durch die Steuer insgesamt in Frage stellen. 2. Im gesamtstaatlichen Interesse …
  • BVerfG, Beschl. v. 29.04.2022 – 1 BvL 2/17, 1 BvL 3/17, 1 BvL 4/17, 1 BvL 5/17, 1 BvL 6/17 · 1. Senat 3. Kammer

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs 3 WoZwEntfrG BE (Berliner Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum) - Eigentumsgarantie und allgemeiner Vertrauensschutz schützen bauliche Nutzung von Grundstücken nur bei formeller bzw materieller Baurechtsmäßigkeit - …

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