Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 14.04.2010 – 1 BvL 1/09
Festsetzung des Gegenstandswerts im konkreten Normenkontrollverfahren
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2010:ls20100414.1bvl000109
- Normenkette
- § 37 Abs. 2 S. 2 RVG
Tenor
Der Gegenstandswert für die Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 wird auf 8.000 Euro festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 RVG).
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