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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 14.04.2010 – 1 BvL 1/09

Festsetzung des Gegenstandswerts im konkreten Normenkontrollverfahren
Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2010:ls20100414.1bvl000109
Normenkette
§ 37 Abs. 2 S. 2 RVG

Tenor

Der Gegenstandswert für die Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 wird auf 8.000 Euro festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 RVG).

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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