Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Beschluss vom 30.01.2012 – 1 BvF 1/09
Einstellung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Antragsrücknahme
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2012:fs20120130.1bvf000109
- Normenkette
- Art 93 Abs 1 Nr 2 GG, § 76 BVerfGG, Art 1 Nr 46 Job-AQTIV-G
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe
Randnummer 1
Der Antragsteller hat den Antrag, durch den das vorliegende Verfahren eingeleitet wurde, mit Schriftsatz vom 30. August 2011 zurückgenommen. Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 115, 394 <395> m.w.N.).
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