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Zitierfest

BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

§ 76 BVerfGG

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Der Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages gemäß Artikel 94 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes ist nur zulässig, wenn der Antragsteller Bundes- oder Landesrecht

  • 1. wegen seiner förmlichen oder sachlichen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz oder dem sonstigen Bundesrecht für nichtig hält oder
  • 2. für gültig hält, nachdem ein Gericht, eine Verwaltungsbehörde oder ein Organ des Bundes oder eines Landes das Recht als unvereinbar mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht nicht angewendet hat.

(2) Der Antrag des Bundesrates, einer Landesregierung oder der Volksvertretung eines Landes gemäß Artikel 94 Absatz 1 Nummer 2a des Grundgesetzes ist nur zulässig, wenn der Antragsteller ein Bundesgesetz wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen des Artikels 72 Abs. 2 des Grundgesetzes für nichtig hält; der Antrag kann auch darauf gestützt werden, daß der Antragsteller das Bundesgesetz wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen des Artikels 75 Abs. 2 des Grundgesetzes für nichtig hält.

Verweise

Vorschriften, die auf § 76 BVerfGG verweisen

Rechtsprechung zu § 76 BVerfGG

28 Entscheidungen zitieren § 76 BVerfGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 25.03.2021 – 2 BvF 1/20 · 2. Senat

    Zwischenentscheidung im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl des "Berliner Mietendeckels": Unzulässigkeit des Beitritts bzw des (unselbständigen) Anschlusses von sieben Bundestagsabgeordneten

  • BVerfG, Beschl. v. 03.11.2020 – 2 BvF 2/18 · 2. Senat

    Zwischenentscheidung im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle: Beitritt weiterer, nicht eigenständig antragsberechtigter Mitglieder des Deutschen Bundestags zu laufendem Normenkontrollverfahren unzulässig - kein unselbständiger "Anschluss" an eingeleitetes Normenkontrollverfahren ohne Zustimmung …

  • BVerfG, Urt. v. 24.11.2010 – 1 BvF 2/05 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Art 74 Abs 1 Nr 26 2. Alternative GG begründet eine umfassende Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers zur Regelung des Rechts der Gentechnik, welche neben der Humangentechnik auch die Gentechnik in Bezug auf Tiere und Pflanzen umfasst. 2. Angesichts eines noch nicht endgültig geklärten Erkenntnisstandes der Wissenschaft bei der Beurteilung der langfristigen Folgen eines Einsatzes von Gentechnik …
  • BVerfG, Beschl. v. 12.10.2010 – 2 BvF 1/07 · 2. Senat

    Leitsatz: Die in § 16b Abs. 1 Satz 2 TierSchG statuierte Pflicht, vor dem Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften die Tierschutzkommission anzuhören, trägt zur Erfüllung des Verfassungsauftrages aus Art. 20a GG bei. Eine Verordnung, die unter Verstoß gegen § 16b Abs. 1 Satz 2 TierSchG erlassen wurde, verletzt zugleich Art. 20a GG.
  • BVerfG, Beschl. v. 22.03.2023 – 2 BvF 1/21 · 2. Senat

    Ablehnung eines Antrags, das Ruhens des abstrakten Normenkontrollverfahrens bzgl der Wahlrechtsreform 2020 (Art 1 Nr 3 bis 5 BWahlGÄndG 25 vom 14.11.2020; Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahren für die Wahl des Deutschen Bundestages nach § 6 Abs 5 und 6 BWahlG) anzuordnen - Fortführung des …

  • BVerfG, Beschl. v. 21.11.2017 – 2 BvF 1/13 · 2. Senat

    Einstellung eines Verfahrens der abstrakten Normenkontrolle zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften des MaßstG sowie des FinAusglG 2005 zum Länderfinanzausgleich und zu Bundesergänzungszuweisungen nach Antragsrücknahme

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