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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesfinanzhof

BFH, Beschluss vom 12.08.2025 – V B 60/24

Steuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule
Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:BFH:2025:B.120825.VB60.24.0
Normenkette
§ 4 Nr 21 Buchst a UStG 2005, § 115 Abs 2 FGO

Leitsatz

NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, welche Anforderungen unmittelbar dem Bildungszweck dienende Leistungen im Sinne des § 4 Nr. 21 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse geeignet sind, zu erfüllen haben.

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 24.10.2024 - 2 K 1180/20 wird die Revision zugelassen.

Gründe

Randnummer 1

Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, welche Anforderungen unmittelbar dem Bildungszweck dienende Leistungen im Sinne des § 4 Nr. 21 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse geeignet sind, zu erfüllen haben.

Randnummer 2

Der Senat sieht von einer Darstellung des Sachverhalts und einer weiteren Begründung ab (§ 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung).

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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