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Zitierfest

ZVG · Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 73 ZVG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Zwischen der Aufforderung zur Abgabe von Geboten und dem Zeitpunkt, in welchem bezüglich sämtlicher zu versteigernder Grundstücke die Versteigerung geschlossen wird, müssen 30 Minuten liegen. Die Versteigerung muß so lange fortgesetzt werden, bis der Aufforderung des Gerichts ungeachtet ein Gebot nicht mehr abgegeben wird.

(2) Das Gericht hat das letzte Gebot und den Schluß der Versteigerung zu verkünden. Die Verkündung des letzten Gebots soll mittels dreimaligen Aufrufs erfolgen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 73 ZVG verweisen

Rechtsprechung zu § 73 ZVG

10 Entscheidungen zitieren § 73 ZVG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 11.12.2025 – V ZB 70/24 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Ein Antrag auf Sicherheitsleistung ist nur dann sofort gestellt, wenn er von dem Beteiligten unmittelbar nach Abgabe und Protokollierung des Gebots angebracht wird. Dies gilt nicht nur bei einem Übergebot, sondern auch bei dem ersten Gebot. 2. Bleiben in einem Versteigerungstermin zwei Gebote wirksam, weil der Zurückweisung des höheren Gebots sofort widersprochen worden ist, liegt eine …
  • BGH, Beschl. v. 06.06.2024 – V ZB 31/23 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Rechtsbeeinträchtigung des anwesenden Schuldners durch den Zuschlag eines im Bruchteilseigentum stehenden Grundstücks in der Zwangsversteigerung ohne die erforderliche Einzelausbietung sämtlicher Miteigentumsanteile entfällt gemäß § 84 Abs. 1 Alt. 1 ZVG nur dann, wenn im Einzelfall aufgrund konkreter Umstände sicher feststeht, dass bei Einzelausgeboten kein höherer Versteigerungserlös …
  • BVerfG, Beschl. v. 08.03.2012 – 2 BvR 2537/11 · 2. Senat 3. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 14 Abs 1 S 1 GG an Ausgestaltung des Zwangsversteigerungsverfahrens - Fortsetzung einer Zwangsversteigerung trotz Verhaftung des Schuldners während Bietzeit verletzt Betroffenen in Grundrecht auf Eigentumsschutz - Gegenstandswertfestsetzung auf …

  • BGH, Beschl. v. 12.05.2016 – V ZB 141/15 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Ein Termin zur Verkündung der Zuschlagsentscheidung darf nur aus zwingenden Gründen verlegt oder vertagt werden; erhebliche Gründe im Sinne von § 227 Abs. 1 ZPO genügen nicht.
  • BGH, Beschl. v. 11.06.2026 – V ZB 81/25 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Vertretungsmacht eines Bieters ist nicht schon dann offenkundig im Sinne des § 71 Abs. 2 ZVG, wenn sie im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) aus einer Eintragung im elektronisch geführten Handelsregister entnommen werden könnte (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 24. Mai 2023 - VII ZB 69/21, BGHZ 237, 195). 2. Der Rechtspfleger in einem …
  • BVerfG, Beschl. v. 09.10.2024 – 2 BvR 536/24 · 2. Senat 3. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zuschlagserteilung in Zwangsversteigerung verschafft Eigentumsposition iSd Art 14 GG - Art 14 GG gebietet bei Eingriffen in das Eigentumsgrundrecht effektiven Rechtsschutz und ein faires Verfahren - hier: Verletzung von Art 14 Abs 1 S 1 GG durch Aufhebung eines im …

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