ZVG · Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
§ 57 ZVG
Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.
Rechtsprechung zu § 57 ZVG
3 Entscheidungen zitieren § 57 ZVG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
OLG München, Beschl. v. 29.01.2025 – 5 U 4183/24 e · 5. Zivilsenat
Bindungswirkung des Zuschlagsbeschlusses im Zwangsversteigerungsverfahren
BGH, Urt. v. 20.01.2010 – VIII ZR 84/09 · 8. Zivilsenat
Leitsatz: Zu der Frage des Eintritts des Erstehers einer vermieteten Wohnung als Vermieter in das Mietverhältnis durch konkludente Vertragsübernahme mit Zustimmung der Beteiligten nach einer Zwangsversteigerung .
BGH, Urt. v. 09.06.2010 – VIII ZR 189/09 · 8. Zivilsenat
Leitsatz: Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter gegenüber zur Herausgabe einer Mietkaution, die der Vermieter vom Mieter erhalten, aber nicht an den Zwangsverwalter ausgefolgt hat, nicht verpflichtet, wenn das Mietverhältnis dadurch beendet wird, dass der Mieter das Eigentum an der Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung selbst erwirbt .