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Zitierfest

ZVG · Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 49 ZVG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Der Teil des geringsten Gebots, welcher zur Deckung der Kosten sowie der im § 10 Nr. 1 bis 3 und im § 12 Nr. 1, 2 bezeichneten Ansprüche bestimmt ist, desgleichen der das geringste Gebot übersteigende Betrag des Meistgebots ist von dem Ersteher vor dem Verteilungstermin zu berichtigen (Bargebot).

(2) Das Bargebot ist von dem Zuschlag an zu verzinsen.

(3) Das Bargebot ist so rechtzeitig durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse zu entrichten, dass der Betrag der Gerichtskasse vor dem Verteilungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.

(4) Der Ersteher wird durch Hinterlegung von seiner Verbindlichkeit befreit, wenn die Hinterlegung und die Ausschließung der Rücknahme im Verteilungstermin nachgewiesen werden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 49 ZVG verweisen

Rechtsprechung zu § 49 ZVG

18 Entscheidungen zitieren § 49 ZVG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 18.10.2018 – V ZB 40/18 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Zahlung oder Hinterlegung im Sinne des § 94 Abs. 1 ZVG ist nur Zahlung oder Hinterlegung nach § 49 ZVG.
  • BGH, Urt. v. 22.02.2019 – V ZR 244/17 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Wer in der Zwangsversteigerung ein Gebot in der Absicht abgibt, das Bargebot nicht zu entrichten oder zu hinterlegen, handelt sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB. 2. Für die Absicht eines Bieters, das Bargebot nicht zu entrichten oder zu hinterlegen, spricht eine tatsächliche Vermutung, wenn er zum einen bei der Abgabe des Gebots vermögenslos ist oder bereits in anderen …
  • BGH, Beschl. v. 29.10.2015 – V ZB 65/15 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Die Aufstellung des geringsten Gebots und damit auch des Bargebots richtet sich nicht nach materiell-rechtlichen Erwägungen, sondern allein nach dem Rangklassensystem des Zwangsversteigerungsgesetzes (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 19. Februar 1976, III ZR 75/74, BGHZ 66, 217, 226 f.).
  • BGH, Urt. v. 12.10.2017 – IX ZR 267/16 · 9. Zivilsenat

    Leitsatz: Bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages hat der Gläubiger in entsprechender Anwendung von § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB einen Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (Fortführung von BGH, 25. April 2006, XI ZR 271/05, BGHZ 167, 268).
  • BGH, Beschl. v. 10.05.2007 – V ZB 83/06 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: a) Das Eigengebot des Gläubigervertreters in der Zwangsversteigerung von Grundstücken, das ausschließlich darauf gerichtet ist, zu Gunsten des Gläubigers und zu Lasten des Schuldners die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen, ist rechtsmissbräuchlich und deshalb unwirksam. b) Bei dem Eigengebot eines Gläubigervertreters spricht eine tatsächliche Vermutung für die missbräuchliche …
  • BGH, Beschl. v. 10.12.2020 – V ZB 128/19 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Ist ein Verfahrensbeteiligter, für den ein besonderer Vertreter nach § 57 ZPO (Prozesspfleger) bestellt wurde, tatsächlich prozessfähig oder erlangt er die Prozessfähigkeit im Laufe des Verfahrens wieder, endet das Amt des Prozesspflegers nicht von selbst, sondern erst mit dem Wirksamwerden der gerichtlichen Aufhebung der Bestellung. Eine trotz Prozessfähigkeit des Verfahrensbeteiligten an den …

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