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Zitierfest

ZVG · Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 12 ZVG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Die Ansprüche aus einem und demselben Recht haben untereinander folgende Rangordnung:

  • 1. die Ansprüche auf Ersatz der im § 10 Abs. 2 bezeichneten Kosten;
  • 2. die Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen und andere Nebenleistungen;
  • 3. der Hauptanspruch.

Verweise

Vorschriften, die auf § 12 ZVG verweisen

Rechtsprechung zu § 12 ZVG

4 Entscheidungen zitieren § 12 ZVG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 09.05.2014 – V ZB 123/13 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Eine (Auflassungs-)Vormerkung ist im Zwangsversteigerungsverfahren wie ein Recht der Rangklasse 4 des § 10 Abs. 1 ZVG zu behandeln. 2. Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Zwangsversteigerung aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG betreibt, sind gegenüber einer Auflassungsvormerkung stets vorrangig. Diese ist nicht im geringsten Gebot zu berücksichtigen und erlischt mit dem …
  • BGH, Beschl. v. 30.03.2017 – V ZB 84/16 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Die Zwangsversteigerung aus einer vollstreckbaren Sicherungsgrundschuld wegen der dinglichen Zinsen setzt in Rechtsanalogie zu § 1234, § 1193 Abs. 1 Satz 3 BGB die Kündigung des Kapitals der Grundschuld oder die Androhung der Zwangsversteigerung und das Verstreichen einer Wartefrist von sechs Monaten voraus.
  • BGH, Urt. v. 29.01.2016 – V ZR 285/14 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Zahlt der Ersteher des Grundstücks zur Ablösung einer in der Zwangs- oder Teilungsversteigerung bestehen gebliebenen Grundschuld eine unter deren Nennbetrag liegenden Summe, darf der Grundschuldgläubiger die Löschung der Grundschuld, die ihm in Höhe des restlichen Nennbetrags weiterhin zusteht, ohne eine entsprechende Vereinbarung mit dem Sicherungsgeber nicht bewilligen (Abgrenzung zu dem Urteil …
  • BGH, Beschl. v. 29.10.2015 – V ZB 65/15 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Die Aufstellung des geringsten Gebots und damit auch des Bargebots richtet sich nicht nach materiell-rechtlichen Erwägungen, sondern allein nach dem Rangklassensystem des Zwangsversteigerungsgesetzes (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 19. Februar 1976, III ZR 75/74, BGHZ 66, 217, 226 f.).

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