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Zitierfest

ZVG · Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 148 ZVG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Die Beschlagnahme des Grundstücks umfaßt auch die im § 21 Abs. 1, 2 bezeichneten Gegenstände. Die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung.

(2) Durch die Beschlagnahme wird dem Schuldner die Verwaltung und Benutzung des Grundstücks entzogen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 148 ZVG verweisen

Rechtsprechung zu § 148 ZVG

23 Entscheidungen zitieren § 148 ZVG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Urt. v. 10.02.2015 – IX R 23/14 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Der Zwangsverwalter hat auch die Einkommensteuer des Vollstreckungsschuldners zu entrichten, soweit sie aus der Vermietung der im Zwangsverwaltungsverfahren beschlagnahmten Grundstücke herrührt (Änderung der Rechtsprechung). 2. An der Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters ändert sich nichts, wenn während der Zwangsverwaltung das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet …
  • BAG, Urt. v. 18.08.2011 – 8 AZR 230/10 (amtliche Veröffentlichung) · 8. Senat

    Betriebsübergang - Betriebsfortführung durch Zwangsverwalter

  • BGH, Urt. v. 08.12.2010 – XII ZR 86/09 (amtliche Veröffentlichung) · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Verpflichtet sich der Mieter in einem Mietaufhebungsvertrag zu Ausgleichszahlungen, falls der Vermieter bei einer Weitervermietung des Mietobjekts nur eine geringere als die vom Mieter geschuldete Miete erzielen kann, wird dieser Anspruch bei einer späteren Zwangsverwaltung des Grundstücks nicht von der Beschlagnahme erfasst . 2. Tritt der Vermieter diese Forderung vor der Anordnung der …
  • BFH, Urt. v. 25.06.2025 – IV R 1/23 (amtliche Veröffentlichung) · 4. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Steuerpflichtige Einkünfte aus der Vermietung der Zwangsverwaltung unterliegender, zum Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft gehörender Grundstücke sind der Mitunternehmerschaft als Grundpfandschuldnerin zuzurechnen. 2. NV: Der Zwangsverwalter von Grundstücken im Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft ist nicht Entrichtungsschuldner für die Einkommensteuer der …
  • BGH, Urt. v. 15.05.2013 – XII ZR 115/11 (amtliche Veröffentlichung) · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: Durch die Beschlagnahme im Rahmen der Zwangsverwaltung endet die vom Grundstückseigentümer an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Gesellschafterbeitrag gewährte Nutzungsüberlassung.
  • BGH, Urt. v. 18.12.2015 – V ZR 191/14 (amtliche Veröffentlichung) · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung durch das Vollstreckungsgericht hat nur verfahrensrechtliche Bedeutung. Sie begründet keinen Anspruch des Zwangsverwalters gegen einen Wohnungsrechtsinhaber auf Herausgabe der Wohnung nach § 985 BGB.

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