Zum Inhalt springen
Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 937 ZPO – Zuständiges Gericht

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Für den Erlass einstweiliger Verfügungen ist das Gericht der Hauptsache zuständig.

(2) Die Entscheidung kann in dringenden Fällen sowie dann, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen ist, ohne mündliche Verhandlung ergehen.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 937 ZPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 937 ZPO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten