Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.
ZPO · Zivilprozessordnung
§ 258 ZPO – Klage auf wiederkehrende Leistungen
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
In Claude nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Claude § 258 ZPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 258 ZPO? Zitiere den Wortlaut.“