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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 258 ZPO – Klage auf wiederkehrende Leistungen

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.

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