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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 252 ZPO – Rechtsmittel bei Aussetzung

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Gegen die Entscheidung, durch die auf Grund der Vorschriften dieses Titels oder auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 252 ZPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 252 ZPO? Zitiere den Wortlaut.“

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