Zum Inhalt springen
Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 250 ZPO – Form von Aufnahme und Anzeige

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Die Aufnahme eines unterbrochenen oder ausgesetzten Verfahrens und die in diesem Titel erwähnten Anzeigen erfolgen durch Zustellung eines bei Gericht einzureichenden Schriftsatzes.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 250 ZPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 250 ZPO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten