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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 218 ZPO – Entbehrlichkeit der Ladung

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Zu Terminen, die in verkündeten Entscheidungen bestimmt sind, ist eine Ladung der Parteien unbeschadet der Vorschriften des § 141 Abs. 2 nicht erforderlich.

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