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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 189 ZPO – Heilung von Zustellungsmängeln

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist das Dokument unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, so gilt es in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem das Dokument der Person, an die die Zustellung dem Gesetz gemäß gerichtet war oder gerichtet werden konnte, tatsächlich zugegangen ist.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 189 ZPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 189 ZPO? Zitiere den Wortlaut.“

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