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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 11 ZPO – Bindende Entscheidung über Unzuständigkeit

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Ist die Unzuständigkeit eines Gerichts auf Grund der Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit der Gerichte rechtskräftig ausgesprochen, so ist diese Entscheidung für das Gericht bindend, bei dem die Sache später anhängig wird.

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