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Zitierfest

WoFlV · Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche

§ 4 WoFlV – Anrechnung der Grundflächen

Amtliche Fassung, Stand 25.11.2003.

Die Grundflächen

  • 1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,
  • 2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,
  • 3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,
  • 4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte

anzurechnen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 4 WoFlV verweisen

  • § 1 WoFlV – Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche

Rechtsprechung zu § 4 WoFlV

10 Entscheidungen zitieren § 4 WoFlV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Urt. v. 15.05.2013 – IX R 36/12 · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung sind (nachträgliche) Herstellungskosten --neben Anbau und Aufstockung-- auch gegeben, wenn nach Fertigstellung des Gebäudes seine nutzbare Fläche --wenn auch nur geringfügig-- vergrößert wird (hier: Satteldach statt Flachdach). Auf die tatsächliche Nutzung sowie auf den etwa noch erforderlichen finanziellen Aufwand für eine Fertigstellung zu Wohnzwecken …
  • BGH, Urt. v. 17.04.2019 – VIII ZR 33/18 · 8. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Im Verfahren der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 1 BGB) bestimmt sich die der Berechnung der Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) zu Grunde zu legende Ausgangsmiete auch im Falle einer Mietminderung wegen eines nicht behebbaren Mangels in Form nicht unerheblicher Wohnflächenabweichung (§ 536 Abs. 1 BGB) nach der vertraglich vereinbarten Miete. 2. Der Begriff der …
  • BGH, Beschl. v. 17.10.2023 – VIII ZR 61/23 · 8. Zivilsenat

    Wohnraummiete: Rückzahlungsanspruch des Mieters bei Wohnflächenabweichung

  • BGH, Urt. v. 06.11.2015 – V ZR 78/14 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes vor Vertragsschluss durch den Verkäufer, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, führt in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB.
  • BGH, Beschl. v. 19.01.2012 – V ZR 141/11 · 5. Zivilsenat

    Sachmangel eines gekauften Hausgrundstücks wegen Wohnflächenabweichung: Nichtberücksichtigung erheblichen Beweisangebots; Anordnung ergänzender Begutachtung bei Fehlern der Wertermittlung

  • BGH, Urt. v. 02.10.2020 – V ZR 282/19 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Aufgabe eines Verteilungsschlüssels zugunsten eines neuen Verteilungsmaßstabes durch Mehrheitsbeschluss nach § 16 Abs. 3 WEG setzt nicht voraus, dass der geltende Kostenverteilungsschlüssel einzelne Wohnungseigentümer benachteiligt oder dass aufgrund sonstiger Umstände eine Neuregelung erforderlich ist. Den Wohnungseigentümern steht aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter …

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