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Zitierfest

WoFlV · Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche

§ 1 WoFlV – Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche

Amtliche Fassung, Stand 25.11.2003.

(1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.

(2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen.

Rechtsprechung zu § 1 WoFlV

2 Entscheidungen zitieren § 1 WoFlV: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 02.10.2020 – V ZR 282/19 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Aufgabe eines Verteilungsschlüssels zugunsten eines neuen Verteilungsmaßstabes durch Mehrheitsbeschluss nach § 16 Abs. 3 WEG setzt nicht voraus, dass der geltende Kostenverteilungsschlüssel einzelne Wohnungseigentümer benachteiligt oder dass aufgrund sonstiger Umstände eine Neuregelung erforderlich ist. Den Wohnungseigentümern steht aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter …
  • BGH, Beschl. v. 19.01.2012 – V ZR 141/11 · 5. Zivilsenat

    Sachmangel eines gekauften Hausgrundstücks wegen Wohnflächenabweichung: Nichtberücksichtigung erheblichen Beweisangebots; Anordnung ergänzender Begutachtung bei Fehlern der Wertermittlung

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