Zum Inhalt springen
Zitierfest

WoFlV · Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche

§ 2 WoFlV – Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen

Amtliche Fassung, Stand 25.11.2003.

(1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.

(2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von

  • 1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
  • 2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,

wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.

(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:

  • 1. Zubehörräume, insbesondere:
  • a) Kellerräume,
  • b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
  • c) Waschküchen,
  • d) Bodenräume,
  • e) Trockenräume,
  • f) Heizungsräume und
  • g) Garagen,
  • 2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
  • 3. Geschäftsräume.

Verweise

Vorschriften, die auf § 2 WoFlV verweisen

  • § 1 WoFlV – Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche

Rechtsprechung zu § 2 WoFlV

9 Entscheidungen zitieren § 2 WoFlV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Urt. v. 15.05.2013 – IX R 36/12 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung sind (nachträgliche) Herstellungskosten --neben Anbau und Aufstockung-- auch gegeben, wenn nach Fertigstellung des Gebäudes seine nutzbare Fläche --wenn auch nur geringfügig-- vergrößert wird (hier: Satteldach statt Flachdach). Auf die tatsächliche Nutzung sowie auf den etwa noch erforderlichen finanziellen Aufwand für eine Fertigstellung zu Wohnzwecken …
  • BGH, Urt. v. 27.09.2023 – VIII ZR 117/22 (amtliche Veröffentlichung) · 8. Zivilsenat

    Leitsatz: Zum Begriff der "Türnische" im Sinne der Vorschrift des § 3 Abs. 3 Nr. 3 WoFlV.
  • BFH, Urt. v. 11.11.2014 – VIII R 3/12 (amtliche Veröffentlichung) · 8. Senat

    Leitsatz: 1. Einkünfte i.S. von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, die nach Erreichen der Altersgrenze aufgrund einer früheren Tätigkeit gezahlt werden, sind in die Gesamtbetrachtung zur Beurteilung des Mittelpunktes der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung im Hinblick auf den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mit einzubeziehen. Vielmehr sind nur solche Einkünfte zu …
  • BGH, Versäumnisurt. v. 05.07.2023 – VIII ZR 94/21 (amtliche Veröffentlichung) · 8. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Zur rechtzeitigen Bekanntmachung der Begründung zur Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015 (im Anschluss an Senatsurteil vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 45/19, BGHZ 225, 352 Rn. 86 ff.). 2. Zur Frage der Anwendbarkeit der §§ 556d ff. BGB im Falle von zwischen denselben Parteien separat geschlossenen Verträgen über die Anmietung einer Wohnung und über die Nutzung eines Kellers. 3. …
  • BGH, Urt. v. 06.11.2015 – V ZR 78/14 (amtliche Veröffentlichung) · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes vor Vertragsschluss durch den Verkäufer, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, führt in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB.
  • BGH, Urt. v. 02.10.2020 – V ZR 282/19 (amtliche Veröffentlichung) · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Aufgabe eines Verteilungsschlüssels zugunsten eines neuen Verteilungsmaßstabes durch Mehrheitsbeschluss nach § 16 Abs. 3 WEG setzt nicht voraus, dass der geltende Kostenverteilungsschlüssel einzelne Wohnungseigentümer benachteiligt oder dass aufgrund sonstiger Umstände eine Neuregelung erforderlich ist. Den Wohnungseigentümern steht aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter …

Weitere Entscheidungen zu § 2 WoFlV suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 WoFlV nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 WoFlV? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten