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Zitierfest

WHG · Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

§ 6 WHG – Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung

Amtliche Fassung, Stand 22.07.2026.

(1) Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel,

  • 1. ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern, insbesondere durch Schutz vor nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften,
  • 2. Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete zu vermeiden und unvermeidbare, nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen so weit wie möglich auszugleichen,
  • 3. sie zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch im Interesse Einzelner zu nutzen,
  • 4. bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung zu erhalten oder zu schaffen,
  • 5. möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen,
  • 6. an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen,
  • 7. zum Schutz der Meeresumwelt beizutragen.

Die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung hat ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu gewährleisten; dabei sind mögliche Verlagerungen nachteiliger Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes sowie die Erfordernisse des Klimaschutzes zu berücksichtigen.

(2) Gewässer, die sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sollen in diesem Zustand erhalten bleiben und nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 6 WHG verweisen

  • § 23 WHG – Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung
  • § 33 WHG – Mindestwasserführung
  • § 78a WHG – Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
  • Art. 1 BayWG – Anwendungsbereich (Abweichend von § 2 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG)
  • § 9 MucLaendeanlageS – Zuwiderhandlungen

Rechtsprechung zu § 6 WHG

15 Entscheidungen zitieren § 6 WHG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 26.02.2026 – 10 C 6.24 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Bei kleinräumigen Zerstörungen natürlicher Rückhalteflächen kann das Wohl der Allgemeinheit im Sinne von § 68 Abs. 3 Nr. 1 WHG beeinträchtigt sein (wie BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 7 C 15.13 - Rn. 41). 2. Die Zerstörung einer natürlichen Rückhaltefläche kann ausgeglichen werden. 3. Der Ausgleich einer zerstörten natürlichen Rückhaltefläche im Wege eines bloßen Volumenausgleichs wird …
  • BVerwG, Urt. v. 28.11.2017 – 7 A 1/17, 7 A 1/17 (7 A 22/12) · 7. Senat

    Leitsatz: Die Belange von Berufsfischern haben gegenüber öffentlichen Interessen an einem Ausbau einer Bundeswasserstraße nur geringes Gewicht (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2011 - 7 A 9.09 - Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 12).
  • BVerwG, Beschl. v. 26.01.2017 – 7 B 3/16 · 7. Senat

    Kriterien für die Festsetzung der erforderlichen Mindestwasserführung

  • BVerwG, Urt. v. 22.10.2015 – 7 C 15/13 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist in zeitlicher Hinsicht auch auf Planfeststellungsverfahren anzuwenden, die vor dem 25. Juni 2005 eingeleitet worden waren, in denen der Planfeststellungsbeschluss aber erst nach diesem Zeitpunkt erlassen wurde (wie EuGH, Urteil vom 7. November 2013 - C-72/12 [ECLI:EU:C:2013:712] ). 2. Die Rechtsfolge des § 4 Abs. 1 UmwRG muss in unionsrechtskonformer …
  • BayVGH, Beschl. v. 09.02.2026 – 8 ZB 25.2283 · 8. Senat

    Maßnahmen zur Unterhaltung von Ufermauern

  • BayVGH, Urt. v. 08.10.2025 – 8 A 24.40000 · 8. Senat

    Klage eines Eigentümers gegen Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung eines Hochwasserrückhaltebeckens

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