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Zitierfest

WHG · Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

§ 45 WHG – Reinhaltung von Küstengewässern

Amtliche Fassung, Stand 22.07.2026.

(1) Feste Stoffe dürfen in ein Küstengewässer nicht eingebracht werden, um sich ihrer zu entledigen. Satz 1 gilt nicht, wenn Sediment, das einem Gewässer entnommen wurde, in ein Küstengewässer eingebracht wird.

(2) In Verfahren zur Erteilung von Erlaubnissen zum Einbringen oder Einleiten von Stoffen in Küstengewässer im Rahmen des marinen Geo-Engineerings gelten die Regelungen des § 3 Absatz 5, des § 5 Absatz 3 und 4 Satz 2, des § 5a und der Anlage zu § 4 Satz 2 Nummer 3 des Hohe-See-Einbringungsgesetzes vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2455), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) geändert worden ist, sowie die Regelungen der auf Grund des § 9 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 des Hohe-See-Einbringungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung entsprechend.

(3) Stoffe dürfen an einem Küstengewässer nur so gelagert oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. Das Gleiche gilt für das Befördern von Flüssigkeiten und Gasen durch Rohrleitungen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 45 WHG verweisen

Rechtsprechung zu § 45 WHG

5 Entscheidungen zitieren § 45 WHG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Beschl. v. 28.06.2019 – 7 B 26/18 · 7. Senat

    Heranziehung zu Kosten einer Gewässersanierung

  • BayVGH, Urt. v. 27.08.2025 – 8 N 22.41 · 8. Senat

    Leitsatz: 1. Die Regelung des Art. 18 Abs. 3 BayWG zur Ausübung des Gemeingebrauchs oberirdischer Gewässer ermächtigt nicht zum Erlass von Verordnungen zur Gefahrenvorsorge. (Rn. 41) 2. Eine Rechtsverordnung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs nach Art. 18 Abs. 3 BayWG zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt erfordert ein auf ausreichender Tatsachengrundlage aufbauendes, in sich schlüssiges Schutzkonzept. …
  • BVerwG, Urt. v. 25.04.2024 – 7 A 9/23 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Auch im Hinblick auf die mit dem zweiten Änderungsgesetz zum LNG-Beschleunigungsgesetz als Vorhaben aufgenommene Ostsee-Anbindungsleitung ist § 4 LNGG mit Unionsrecht vereinbar (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 -). 2. Die gesetzgeberische Entscheidung, dass die zügige Einbindung verflüssigten Erdgases in das bestehende Fernleitungsnetz der nationalen …
  • BVerwG, Urt. v. 28.07.2011 – 7 C 7/10 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Die Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 1 Nr. 3 Buchst. b SeeAufgG zur Gefahrenabwehr auf Hoher See zuständig, wenn der drohende bzw. verwirklichte Rechtsverstoß oder das konkret gefährdete bzw. verletzte Rechtsgut einen unmittelbaren Seeschifffahrtsbezug aufweist, d.h. wenn die Gefährdung oder Störung von einem Schiff aus erfolgt …
  • BVerfG, Beschl. v. 24.02.2010 – 1 BvR 27/09 · 1. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter Wasserrechte - hier: Erlaubnis zum Betrieb einer Wasserkraftanlage gem § 23 Nr 3 WasG SN 1909 - Erfordernis des Vorhandenseins funktionstüchtiger Anlagen für Bestandsschutz - Zur Vereinbarkeit von …

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