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Zitierfest

WHG · Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

§ 10 WHG – Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung

Amtliche Fassung, Stand 22.07.2026.

(1) Die Erlaubnis gewährt die Befugnis, die Bewilligung das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck in einer nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen.

(2) Erlaubnis und Bewilligung geben keinen Anspruch auf Zufluss von Wasser in einer bestimmten Menge und Beschaffenheit.

Verweise

Vorschriften, die auf § 10 WHG verweisen

  • Art. 15 BayWG – Beschränkte Erlaubnis (Abweichend von § 10 Abs. 1 und § 15 WHG)
  • § 13 BImSchG – Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen
  • § 23b BImSchG – Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren
  • § 164 NKomVG NI – Besondere Aufgaben der Landeshauptstadt Hannover und der übrigen regionsangehörigen Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis

Rechtsprechung zu § 10 WHG

15 Entscheidungen zitieren § 10 WHG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BayVGH, Beschl. v. 05.05.2026 – 8 ZB 26.388 · 8. Senat

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), gewässeraufsichtliche Anordnung zur Entfernung eines Aufstaus an einer Fischteichanlage, inhaltliche Bestimmtheit, Aufklärungsrüge (abgelehnt), Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (verneint), Gewässeraufsicht, Teichanlage …

  • BFH, Urt. v. 26.02.2026 – IV R 26/23 · 4. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Rechte im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchst. f des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) sind Immaterialgüterrechte, die eine Nutzungsbefugnis enthalten und an denen eine geschützte Rechtsposition --ein Abwehrrecht-- besteht. Ungeschützte Positionen, die kein Abwehrrecht gegenüber nicht berechtigten Personen gewähren, so dass Letztere von der Nutzung nicht ausgeschlossen werden können, werden nicht von …
  • BVerwG, Beschl. v. 25.06.2024 – 10 B 26/23 · 10. Senat

    Reichweite des Drittschutzes im Wasserrecht

  • BVerwG, Urt. v. 25.05.2023 – 7 A 7/22 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Für die Beurteilung der Frage, ob einem Kläger, der einen Planfeststellungsbeschluss angreift, ein Vollüberprüfungsanspruch zusteht, kommt es auf die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bzw. im Zeitpunkt des Schlusses der (letzten) mündlichen Verhandlung an. 2. Eine auf die Erreichung eines guten ökologischen Potenzials im Sinne des § 27 Abs. …
  • BVerwG, Urt. v. 08.10.2025 – 9 A 2.24 · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Artenschutzrechtlich ist ein Abweichen von den gängigen Leitfäden, die eine Entwicklungszeit von Ersatzgewässern für den Moorfrosch von drei bis fünf Jahren vorsehen, möglich, wenn die Eignung der Gewässer vor Beginn der Umsiedlungsmaßnahmen positiv gutachterlich festgestellt wird. 2. Das sektorübergreifende Berücksichtigungsgebot des § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG gilt auch bei der Variantenprüfung …
  • BayVGH, Beschl. v. 18.08.2026 – 8 AS 26.40036 · 8. Senat

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt), bergrechtlicher Hauptbetriebsplan zur Aufsuchung von Geothermie, Antragsbefugnis einer Gemeinde (verneint), Planungshoheit, Eigentumsrecht, privilegiertes Vorhaben im Außenbereich, Erschließung des Vorhabengrundstücks, Kommunale …

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