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Zitierfest

VwVG · Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz

§ 4 VwVG – Vollstreckungsbehörden

Amtliche Fassung, Stand 10.08.2021.

Vollstreckungsbehörden sind:

  • a) die von einer obersten Bundesbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat bestimmten Behörden des betreffenden Verwaltungszweiges;
  • b) die Vollstreckungsbehörden der Bundesfinanzverwaltung, wenn eine Bestimmung nach Buchstabe a nicht getroffen worden ist.

Verweise

Vorschriften, die auf § 4 VwVG verweisen

  • § 19a VwVG – Vollstreckungspauschale, Verordnungsermächtigung

Rechtsprechung zu § 4 VwVG

14 Entscheidungen zitieren § 4 VwVG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 20.02.2025 – I ZB 32/24 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Eine Vollstreckungsanordnung gemäß § 3 Abs. 1 VwVG ist als verwaltungsinterner Auftrag der um die Vollstreckung ersuchenden Behörde (Anordnungsbehörde im Sinne von § 3 Abs. 1 und 4 VwVG) an die ersuchte Vollstreckungsbehörde (§ 4 VwVG) anzusehen, die Vollstreckung durchzuführen. Sie muss keine ausdrückliche Feststellung eines zuständigen Sachbearbeiters der Anordnungsbehörde enthalten, dass …
  • BSG, Urt. v. 25.06.2015 – B 14 AS 38/14 R · 14. Senat

    Leitsatz: Der Widerspruch gegen die Ankündigung der Vollstreckung durch das Hauptzollamt aus dem Bescheid eines Jobcenters begründet einen Kostenerstattungsanspruch gegen das Jobcenter auch dann nicht, wenn die Vollstreckung daraufhin eingestellt wird.
  • BSG, Urt. v. 26.05.2011 – B 14 AS 54/10 R · 14. Senat

    Leitsatz: Für die als Verwaltungsakt zu qualifizierende Festsetzung von Mahngebühren waren nach dem bis zum 31.12.2010 geltenden Recht der Grundsicherung allein die Arbeitsgemeinschaften sachlich zuständig. Eine Übertragung der Aufgabe "Forderungseinzug" auf die Bundesagentur für Arbeit war nicht zulässig.
  • BGH, Urt. v. 31.10.2019 – IX ZR 170/18 · 9. Zivilsenat

    Leitsatz: Der unter Vorlage von Zahlungsaufstellungen gehaltene Vortrag des Insolvenzverwalters, der Schuldner habe Sozialversicherungsbeiträge nicht nur an den beklagten Anfechtungsgegner, sondern auch an weitere Sozialversicherungsträger erst nach der Beauftragung des Hauptzollamtes mit der Vollstreckung beglichen, reicht aus, um die Voraussetzungen für eine Zurechnung des Wissens des Hauptzollamtes zu …
  • BSG, Urt. v. 14.02.2018 – B 14 AS 12/17 R · 14. Senat

    Leitsatz: Ohne eine den Grundsätzen der Normenklarheit und Widerspruchsfreiheit genügende Übertragungsentscheidung der Trägerversammlung einer gemeinsamen Einrichtung nach dem Sozialgesetzbuch II ist die Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf einen ihrer Träger unwirksam.
  • BGH, Beschl. v. 29.03.2012 – IX ZR 26/10 · 9. Zivilsenat

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Abführung der Beiträge freiwillig Versicherter in der Kranken- und Pflegeversicherung; Zurechnung von Kenntnissen des ersuchten Hauptzollamts über den Benachteiligungsvorsatz

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