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Zitierfest

VwVfG · Verwaltungsverfahrensgesetz

§ 89 VwVfG – Ordnung in den Sitzungen

Amtliche Fassung, Stand 15.07.2024.

Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 89 VwVfG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 89 VwVfG? Zitiere den Wortlaut.“

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