Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.
VwVfG · Verwaltungsverfahrensgesetz
§ 89 VwVfG – Ordnung in den Sitzungen
Amtliche Fassung, Stand 15.07.2024.
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Mit Zitierfest schlägt Claude § 89 VwVfG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 89 VwVfG? Zitiere den Wortlaut.“