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Zitierfest

VwVfG · Verwaltungsverfahrensgesetz

§ 71e VwVfG – Elektronisches Verfahren

Amtliche Fassung, Stand 15.07.2024.

Das Verfahren nach diesem Abschnitt wird auf Verlangen in elektronischer Form abgewickelt. § 3a Abs. 2 Satz 2 und 3 und Abs. 3 bleibt unberührt.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 71e VwVfG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 71e VwVfG? Zitiere den Wortlaut.“

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