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Zitierfest

VwVfG · Verwaltungsverfahrensgesetz

§ 10 VwVfG – Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens

Amtliche Fassung, Stand 15.07.2024.

Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 10 VwVfG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 VwVfG? Zitiere den Wortlaut.“

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