Die §§ 82 und 83 sind auf die Unfallversicherung nicht anzuwenden.
VVG · Gesetz über den Versicherungsvertrag
§ 184 VVG – Abwendung und Minderung des Schadens
Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.
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Mit Zitierfest schlägt Claude § 184 VVG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 184 VVG? Zitiere den Wortlaut.“